Wir benötigen für die gezielte Vorauswahl eines für Sie geeigneten Au-pairs unbedingt nähere Angaben zu Ihrer Familie (Fragebogen für Gastfamilien und wenn möglich Fotos von Ihnen). Daher senden wir Au-pair Bewerbervorschläge nur nach Rücksendung des ausgefüllten Gastfamilienfragebogens (wird Ihnen gerne auf Anfrage zugesandt) an unsere Agentur zu.
Die Bewerbervorschläge sind für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich. Kosten für Sie entstehen erst, wenn Sie sich verbindlich für ein Au-pair entschieden haben und dieses Au-pair auch Ihre Familie akzeptiert. In diesem Fall schliessen Sie mit uns einen Vermittlungsvertrag ab. Nach Rücksendung des Vertrages erstellen wir dann alle notwendigen Verträge und Unterlagen für Sie und Ihr Au-pair. Nähere Einzelheiten hierzu entnehmen Sie bitte unseren AGB's, die wir Ihnen gerne zusenden (susanne.aupair@t-online.de).
Lesen Sie sich bitte in jedem Fall vorher aufmerksam die beiden Merkblätter der Bundesanstalt für Arbeit durch. Füllen Sie den Fragebogen für Gastfamilien vollständig und korrekt aus. Schreiben Sie auch unbedingt einen persönlichen Brief an Ihr zukünftiges Au-pair mit beigefügten Fotos der Familie. Sie erhalten alle notwendigen Forumlare auf Anfrage von uns per Post oder E-Mail (susanne.aupair@t-online.de) zugeschickt.
Wie früh sollte man sich um eine Vermittlung bemühen?
Au-pairs aus EU-Ländern können sofort einreisen. Allerdings sind Au-Pairs aus diesen Ländern eher selten und die Nachfrage von Gasteltern übersteigt bei weitem das Angebot.
Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern bedürfen eines Au-pair Visums und behördlicher Genehmigungen. Leider sind auch hier die Zahlen der Bewerberinnen in den letzten zwei Jahren deutlich zurückgegangen.
Die Bearbeitung des Einreise-Visums durch die deutschen Behörden nimmt ca. acht bis zwölf Wochen in Anspruch, in manchen Regionen Deutschlands auch noch länger. Bitte beginnen Sie daher mit der Suche nach einem Au-pair mindestens drei Monate vor dem gewünschten Antrittstermin.
Ihr Gastfamilienfragebogen ist bei uns eingegangen?
Durch sorgfältige Auswahl anhand Ihrer persönlichen Daten auf dem Gastfamilienfragebogen unterbreiten wir Ihnen Vorschläge von Au-pairs. Dazu senden wir Ihnen die kompletten Bewerbungsunterlagen der Mädchen und Jungen per E-Mail oder Post zu. Nun können Sie in aller Ruhe auswählen, welche Bewerberin/welchen Bewerber Sie in Ihre Familie einladen möchten. Konnten Sie unter den vorgeschlagenen Bewerberinnen/Bewerbern kein passendes Au-pair finden, teilen Sie uns dies kurz mit. Wir werden uns bemühen Ihnen weitere Vorschläge von Bewerberinnen und Bewerbern zu unterbreiten. Sollten wir Ihnen keine passenden Bewerberinnen oder Bewerber vorschlagen können, sagen wir Ihnen rechtzeitig Bescheid. Sollten Sie sich anderweitig um ein Au-pair bemüht haben, bitten wir ebenfalls um kurze Information, damit wir unsere Suche einstellen können.
Sie haben sich für eine Bewerberin/einen Bewerber entschieden?
Wir empfehlen unseren Gastfamilien unbedingt, vorher ein Telefonat mit dem ausgewählten und eventuell zukünftigen Au-pair zu führen. Dadurch können Sie einen ersten Eindruck über die Deutschkenntnisse der Bewerberin/des Bewerbers gewinnen. Gerne vereinbaren wir für Sie dieses Telefonat. Verweisen Sie zu Beginn des Telefonates bitte auf unsere Agentur, damit das Mädchen/der Junge weiß, über welche Agentur die Gastfamilie kommt. Haben Sie sich für ein Au-pair entschieden, nehmen auch wir dann auch direkt oder über unsere ausländischen Partner mit der Bewerberin/dem Bewerber Kontakt auf und fragen nach seiner Entscheidung. Sind sich beide Seiten einig geworden, bereiten wir alle notwendigen Unterlagen (Au-pair Vertrag und Vermittlungsauftrag) vor.
Der Au-pair Vertrag
Sie erhalten von uns einen Au-pair Vertrag in dreifacher Ausfertigung.
Bitte füllen Sie die Originale aus und schicken Sie diese in zweifacher Ausfertigung unterzeichnet an unsere Agentur zurück. Wir leiten diesen Vertrag dann umgehend an das Au-pair weiter.
Das Visumverfahren
Ihr zukünftiges Au-pair beantragt mit dem Au-Pair Vertrag das Visum bei der jeweiligen Botschaft/Konsulat. Wir setzen uns ebenfalls mit den zuständigen Behörden in Verbindung, um ein reibungsloses Visumverfahren zu erreichen.
Übrigens: Verwandte aus einem Nicht-EU-Staat dürfen nicht als Au-pair beschäftigt werden. Das ist von der Bundesanstalt für Arbeit festgelegt worden.
Bei nicht visumpflichtigen Ländern (u.a. EU) vereinfacht sich dieser Prozeß. Bitte fragen Sie uns in diesem Fall nach der Vorgehensweise.
Seit dem 01.07.2013 wird der Antrag direkt an die ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) weitergeleitet. Hier wird die Arbeitsgenehmigung bearbeitet.
Die ZAV wird sich schriftlich bei Ihnen melden, um den Fragebogen zur Arbeitsgenehmigung anzufordern. Hier ist eine schnelle Antwort ihrerseits erforderlich, damit es zu keinen Verzögerungen bei der Visumerteilung kommt.
Zahlungsbedingungen der Vermittlungsprovision für Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern, die ein Visum im Heimatland beantragen müssen:
Sobald Sie mit dem Au-pair, welches Sie einladen möchten, den rechtswirksamen Au-pair Vertrag abgeschlossen haben (dieser wird durch uns erstellt), wird die erste Hälfte der Vermittlungsprovision fällig. Die zweite Hälfte der Vermittlungsprovision stellen wir sofort in Rechnung, nachdem Ihr Au-pair sein Visum auf der deutschen Botschaft in seinem Heimatland erhalten hat und damit noch vor Einreise des Au-pairs. Sollte das Au-pair aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, die Stelle nicht antreten, erhalten Sie die Vermittlungsprovision abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 80 Euro zurückerstattet oder auf Wunsch eine komplette Neuvermittlung. Nicht als Grund zählt hierbei eine längere Bearbeitungszeit des Visums durch die deutschen Behörden.
Zahlungsbedingungen der Vermittlungsprovision für Au-pairs aus EU-Ländern bzw. den neuen EU-Ländern, die sofort einreisen können:
Sobald Sie mit dem Au-pair, welches Sie einladen möchten, den rechtswirksamen Au-pair Vertrag abgeschlossen haben (dieser wird durch uns erstellt), wird die Provision fällig. Sollte das Au-pair aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat, die Stelle nicht antreten, erhalten Sie die Vermittlungsprovision abzüglich einer Bearbeitungspauschale von 100 Euro zurückerstattet oder auf Wunsch eine komplette Neuvermittlung.
Aktuelle
Preisliste
Für die Vermittlung eines Au-Pair’s berechnen wir Ihnen nachfolgende Gebühren:
Au-Pairs aus Nicht-EU Ländern (Osteuropa, Asien, Afrika, Südamerika usw.)
für eine Aufenthaltsdauer von 12 Monaten in Höhe
von Euro 620,00 zzgl. 19 %
MWST. (Euro 737,80 incl. MWST.)
für die Betreuung eines selbst ausgewählten Au-Pairs
ohne Bewerbungsunterlagen Euro 310,00 zzgl. 19
% MWST. (Euro 368,90 incl. MWST.)
für die Betreuung eines selbst ausgewählten Au-Pairs
mit Bewerbungsunterlagen Euro 410,00 zzgl. 19 % MWST. (Euro 487,90 incl. MWST.)
Au-Pairs aus EU-Ländern bzw. den neuen
EU-Ländern:
für eine Aufenthaltsdauer von 12 Monaten in Höhe
von Euro 820,00 zzgl. 19 % MWST. (Euro 975,80 incl. MWST.)
Für Wechslerinnen:
berechnen wir für jeden noch möglichen Monat 50,-- Euro
zzgl. MWST. (Beispiel: 8 Monate sind noch möglich: 8 x 50 = Euro 400,-- zzgl. 19 % MWST.).
Die
Vermittlungsprovision für Gastfamilien wird wie folgt fällig:
Für ein Au Pair Nicht-EU Ländern:
1. Die erste Hälfte der Provision
berechnen wir, sobald das Au-Pair im Heimatland das Visum beantragt hat (d. h.
uns die Information vorliegt, dass der Antrag auf der Botschaft angenommen
wurde).
2. Sobald das Au Pair (gilt für
Nicht-EU Länder) in seinem Heimatland das Visum erhalten hat, jedoch noch vor
Einreise nach Deutschland ist die zweite Hälfte der Vermittlungsprovision zur
Zahlung fällig. Sie erhalten die Rechnung rechtzeitig zusammen mit einem
Informationsschreiben zugeschickt. Sobald die Provision auf unserem Konto
verbucht werden konnte, veranlassen wir die Einreise des Au Pair.
Sollte der Au-pair Vertrag auf der
Botschaft nicht angenommen werden und die Gastfamilie kein weiteres Au-pair
über unsere Agentur wünschen, so ist in jeden Fall eine Bearbeitungsgebühr in
Höhe von 100,-- Euro zzgl. MwSt. fällig.
3. Sollte ein Au Pair aus Nicht-Eu
Ländern aus Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat das Visum auf
dem jeweiligen Konsulat trotz
vorliegender Zustimmung der für sie zuständigen ZAV nicht ausgestellt bekommen oder die Anreise aus
Gründen, die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat nicht antreten können, so wird die bis dahin
geleistete Vermittlungsprovision abzüglich
einer Bearbeitungsgebühr von 100,-- Euro zurückerstattet oder aber eine
weitere Neuvermittlung durchgeführt.
Für Wechslerinnen wird die Provision sofort nach
Eintreffen in Ihre Familie zur Zahlung fällig.
Für ein Au Pair aus EU- bzw. den neuen
EU-Ländern:
1. Die gesamte Vermittlungsprovision
berechnen wir, sobald der Au-Pair Vertrag zwischen Ihnen und dem Au-Pair
abgeschlossen wurde.
2. Sollte ein Au Pair aus den neuen
EU-Beitrittsländern nicht einreisen können bzw. die Arbeitsgenehmigung vor Ort
nicht erteilt werden (aus Gründen die die Gastfamilie nicht zu vertreten hat),
so wird die bis dahin geleistete Vermittlungsprovision abzüglich einer
Bearbeitungsgebühr von 100,-- Euro zurückerstattet oder aber mit einer
Neuvermittlung verrechnet (auch von einem Au Pair aus einem Nicht-EU- Land, da
nicht immer ein Au Pair aus einem EU-Land bzw. aus den neuen EU-Ländern zur
Verfügung steht).
Zahlbar ist die
Vermittlungsprovision durch Überweisung auf nachstehendes Konto: Kontoinhaber: Susanne Flegel ConsorsbankIBAN:
DE277012040085 16892000
BIC DABBDEMMXXX Steuernummer 30/042/41008
Finanzamt MontabaurSteueridentifikationsnummer:
DE223616130
Probleme mit dem Au-pair
Ist das Au-pair in Ihrer Familie tätig, stehen wir sowohl Ihnen als Gastfamilie als auch dem Au-pair jederzeit beratend zur Verfügung.
Probleme können entstehen. Es ist für beide Seiten manchmal sehr schwierig, da unterschiedliche Sitten, Gebräuche und Verhaltensweisen zugrunde liegen. Melden Sie sich jedoch rechtzeitig und diskutieren Sie mit uns die aufgetretenen Probleme, damit kritische Situationen nicht eskalieren. Wir werden versuchen, Ihnen wertvolle Hinweise zu geben.
Vorzeitige Kündigung des Au-pair Verhältnisses
Möchten Sie sich vor Ablauf der vereinbarten Zeit von Ihrem Au-pair trennen, so sollte dies in gegenseitigem Einvernehmen und schriftlich erfolgen. Bitte informieren Sie uns umgehend in einem solchen Fall, auch wenn Sie unsicher sind. Wir finden sicher eine geeignete Lösung für beide Seiten. Die Kündigungsfrist von 14 Tagen ist jedoch einzuhalten.
Kann das Au-pair Verhältnis auch verlängert werden?
Das ist leider nicht möglich, da in Deutschland ein Au-pair Aufenthalt nur für zwölf Monate genehmigt wird. Ein Aufenthalt kann auch nicht wiederholt werden. Das Au-pair kann aber danach in ein anderes Land als Au-pair gehen.
Welche Kosten kommen ungefähr monatlich auf Sie zu?
- Taschengeld Au-Pair Euro 280,00 - Sprachkurskostenzuschuss pro Monat eines Sprachkurses in Höhe von Euro 70,00 - Krankenversicherung ca. Euro 45,00 - 60,00 - Monatsfahrkarte ca. Euro 60,00 - 100,00 - Unterkunft, Verpflegung ca. Euro 450,00 - einmalige Gebühr (Verlängerung) ca. Euro 90,00 - Beteiligung an Reisekosten ist der Familie freigestellt