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Informationen für ausländische Au-pair Bewerberinnen und Bewerber




Was bedeutet Au-pair?


Der Au-pair Gedanke ist ein Kulturaustauschprogramm. Als Au-pair ins Ausland zu gehen und neben Kinderbetreuung und Hilfe im Haushalt die Kultur eines fremden Landes kennenzulernen, hat in Europa eine lange Tradition. Als Au-pair bist du ein Familienmitglied auf Zeit mit allen Rechten und Pflichten. Du lebst für längstens ein Jahr in einer deutschen Familie und mit der Familie, du bringst also ein Stück deiner Heimat und deiner Kultur mit ins Haus. "Au-pair sein" ist ein gegenseitiger Austausch, eine besondere Form der Begegnung, ein kulturelles Lernen auf beiden Seiten.


Welche Aufgaben hat ein Au-pair ?




















Deine Aufgaben sind die Mithilfe und Unterstützung bei der Betreuung der Kinder:wie zum Beispiel wecken und anziehen, Frühstück vorbereiten, die Kinder in den Kindergarten oder in die Schule begleiten, mit den Kindern spazieren gehen, mit ihnen spielen, basteln, lesen, einfach sich sinnvoll mit ihnen zu beschäftigen.




















Du solltest über gute Erfahrungen in der Kinderbetreuung verfügen und Spass daran haben, dich mit Kindern sinnvoll zu beschäftigen. Au-pair ist kein Job, du bist ein Familienmitglied und solltest dich auch gerne in die Familie integrieren wollen. Nur so kannst du viel von der deutschen Kultur  und deiner Gastfamilie kennen lernen.

Deine Aufgaben sind auch Mithilfe und Unterstützung bei der Hausarbeit:

Du darfst nicht als Ersatz für eine Haushaltshilfe angesehen werden, musst aber leichte Haushaltstätigkeiten übernehmen wie z. B. mithelfen die Wohnung in Ordnung zu halten, saugen und Staub wischen, kleinere Mahlzeiten vorbereiten, Küche aufräumen, Spülmaschine ein/bzw. ausräumen, Tisch decken/abräumen, die Kleidung der Kinder waschen, aufhängen, bügeln oder zusammenlegen.

Deine Mithilfe beträgt maximal 30 Stunden pro Woche und sollte immer mit der Gastfamilie abgestimmt werden. Auch die Wochenenden sollten im Voraus geregelt werden, damit du deine Freizeit entsprechend planen und gestalten kannst). Babysitting kann an zwei bis drei Abenden gewünscht werden und ist in den 30 Stunden enthalten (d. h. kann nicht zusätzlich gefordert werden).


Was kannst du als Au-pair erwarten?


- volle Integration in das Familienleben und die Möglichkeit der Teilnahme an
  allen Familienaktivitäten
- ein eigenes (angemessenes) Zimmer und freie Kost: Du musst an den gemeinsamen
  Mahlzeiten teilnehmen können und erhältst das Gleiche Essen wie die restliche Familie. Das
  Zimmer muss ausreichend möbliert, beheizbar, abschließbar und mit Tageslicht versehen
  sein. Die Mindestgröße muss auf jeden Fall 8 qm betragen.
- Du bekommst einen bestimmten Betrag als Taschengeld, derzeit Euro 280,- monatlich.
- Die Familie muss dir die zeitliche Möglichkeit geben einen Sprachkurs zu besuchen, deine
  Religion auszuüben
und kulturelle Veranstaltungen zu besuchen. Die Gastfamilie muss   Dir  für Verträge ab Mai 2023 pro Monat 70 Euro Sprachkurskostenzuschuss zusätzlich zum Taschengeld geben. Die Fahrtkosten zum Sprachkurs muss die Gastfamilie ebenfalls zu den 70 Euro monatlich bezahlen.

Mindestens 1,5 zusammenhängende Tage und vier Abende pro Woche müssen frei sein (mindestens einmal im Monat an einem Wochenende).

Feiertage sind grundsätzlich frei oder müssen durch entsprechende Freizeit ausgeglichen werden.

Du erhältst einen bezahlten Erholungsurlaub (bei einer Aufenthaltsdauer von zwölf Monaten insgesamt vier Wochen, ansonsten für jeden Monat zwei Tage).

Die Gastfamilie muss für dich eine Krankenversicherung für die gesamte Aufenthaltsdauer abschließen. Sie beträgt zur Zeit ca. 40 - 55 Euro im Monat.

Es kommt zum Abschluss eines schriftlichen Vertrages über die gegenseitigen Rechte und Pflichten (Au-pair Vertrag). Grundlage sind die aktuellen Merkblätter der Agentur für Arbeit.

Die Gastfamilie muss dir die Möglichkeit geben, die vermittelnde Agentur jederzeit telefonisch zu erreichen.

Eine von der Gastfamilie zu verantwortende "geringere Arbeitszeit" erlaubt keine Kürzung des Taschengeldes.


Voraussetzungen, um Au-pair werden zu können


Das Mindestalter für Au-pairs beträgt bei Beginn der Beschäftigung  grundsätzlich 18 Jahre.

Au-pairs aus anderen EU-/EWR-Staaten und aus der Schweiz dürfen auch 17 Jahre alt sein (bei Minderjährigen ist eine schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich).

Au-pairs aus Nicht-EU-/EWR-Staaten dürfen bei Visumantrag höchstens 26 Jahre alt sein (d. h. das 27 Lebensjahr darf bei Visumantragstellung noch nicht erreicht worden sein). Die Altersgrenze für Au-pairs aus Nicht-EU-Ländern wurde mit Wirkung zum 01.07.2013 auf 27 Jahre angehoben.

Du solltest über gute Grundkenntnisse der deutschen Umgangssprache verfügen. Es sind uns und auch der Botschaft entsprechende Nachweise vorzulegen.

Du solltest in der Lage sein, Dich an fremde Lebensgewohnheiten anzupassen und dich in Deine Gastfamilie zu integrieren.

Nicht-EU-/EWR-Au-pairs benötigen eine Aufenthalts- und eine Arbeitsgenehmigung für die Bundesrepublik Deutschland. Die Aufenthaltsgenehmigung muss vor deiner Ausreise bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft der Bundesrepublik Deutschland oder zuständiges Konsulat) in Form eines Sichtvermerks (Visum) beantragt werden.

Bitte berücksichtige, dass die Visumbearbeitung bis zu drei Monate dauern kann. Daher solltest du das Visum schnell beantragen. Hierzu benötigst du einen Au-pair Vertrag mit Deiner zukünftigen Gastfamilie. Es ist jedoch ratsam, dass du Dich bei der Botschaft/dem Konsulat vorab informierst, welche Unterlagen noch notwendig sein könnten.

Staatsangehörige aus Nicht-EU-/EWR-Staaten benötigen für die Einreise und die Dauer des Aufenthaltes einen gültigen Reisepass ihres Herkunftslandes.

Au-pairs aus EU-/EWR-Mitgliedsstaaten benötigen zur Einreise nur ihren gültigen Personalausweis. Vorsichtshalber sollte man aber dennoch den Reisepass mitnehmen.


Welche Kosten kommen auf dich zu?

Die Reisekosten für die Hin- und Rückfahrt zwischen deinem Heimatland und Deutschland hast du selbst zu tragen. Viele Familien beteiligen sich aber auch daran oder übernehmen diese Kosten ganz. Dies kann jedoch nicht erwartet werden, sondern ist eine freiwillige Leistung deiner zukünftigen Gastfamilie.

Die Gebühren für den Sprachkurs sind von Dir zu bezahlen, jedoch muss die Gastfamilie seit Mai 2023 monatlich 70 Euro zu dem Sprachkurs zusätzlich an Dich bezahlen. Die Fahrtkosten zum Sprachkurs muss ebenfalls Deine Gastfamilie bezahlen.

Die Kosten für persönliche Bedürfnisse (Kleidung, Kosmetik etc.) oder Freizeitaktivitäten (Disco, Kino, Museen etc.) sind von dir zu übernehmen.

Bei Interesse sende ich dir gerne meine Bewerbungsunterlagen für ausländische Au-pairs per E-Mail (susanne.aupair@t-online.de) oder Post zu oder nenne dir auf Wunsch meine Partneragentur in deinem Heimatland.

Während deines Aufenthaltes in Deutschland (aber natürlich auch schon bei den Vorbereitungen) steht dir meine Agentur jederzeit beratend und unterstützend zur Verfügung. Du kannst dich jederzeit vertrauensvoll an uns wenden, damit wir geeignete Lösungen für deine Probleme suchen können.

Du kannst dich in einer Krisensituation auch jederzeit an die Telefonseelsorge wenden. Man erreicht sie unter:

0800 - 111 0 -111 / -222

(Sie gewährleistet eine bundesweite Erreichbarkeit rund um die Uhr, ist allen Menschen öffentlich zugänglich, vertraulich, anonym und gebührenfrei.)

Wir bieten nach Einreise Au-pair Schulungen an. Gerne nennen wir dir unsere Schulungstermine. Die Schulungen finden in der Regel samstags statt.

Mit etwas Mut, Offenheit, Aufgeschlossenheit für alles Fremde und viel Vertrauen, wird dein Aufenthalt in Deutschland sicherlich eine sehr schöne Erfahrung für dich und deine Gastfamilie. 



copyright © 2024 Susanne Flegel